Rechtsanwalt  click  Infos 

   Siegfried M. Schwarz  

   Johlers 1 88353 Kißlegg

   click    "Johlerhof"     

Auszug aus UNO Resolution 45/120 

vom 14.12.1990

Grundprinzipien betr. Rechtsanwälte 

 

UN MIGRATIONSPAKT 

VOLLSTÄNDIGER TEXT

auf DEUTSCH

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UN MIGRATIONSPAKT in deutscher Sprache 

Link im Presseartikel

Europäische Menschenrechtskonvention.pdf
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In Deutschland gilt das:
Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland.p
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NICHT nationales, sondern EU Recht:
Charta der Grundrechte der Europäischen
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Rechtsschutzgarantie gem. Art 19 IV GG bestehe vornehmlich darin, die  "Selbstherrlichkeit" der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger zu           b e s e i t i g e n

DFR: BundesVerfassungsGE 107, 395          (vgl. BVerfGE 10, 264, 267; 35, 263, 274)

Hat die Polizei ein Gewaltproblem?

Es fehlt an verwertbaren Statistiken.

 

Zur jüngsten Studie "Gewalt im Amt. Übermäßige polizeiliche Gewaltanwendung und ihre Aufarbeitung" von einem Team um den Frankfurter Kriminologen Tobias Singelnstein, die im Campus-Verlag erscheint als Ergebnis eines fünf Jahre laufenden Projekts der Deutschen Forschungsgemeinschaft berichtet u.a. auch tonline am 17.05.2023. 

Klick hier  "Polizeigewalt fängt nicht erst beim Schießen an"

 

Klick auch hier 

 

 

Zum Einstieg wird verwiesen auf die Fernsehsendung "ZDF INFO" vom 07.03.2013   ( c l i c k     h i e r  ) mit dem Titel:

 

 

 

12.07.2017 BR 24 

 

Der als "Prügelpolizist" bekannt gewordene ehemalige Rosenheimer Polizeichef darf nicht wieder zurück in den Beamtendienst. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Der Beamte war bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung bestraft worden. Der 56-Jährige Rosenheimer Ex-Polizeichef wollte gegen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis vorgehen, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München konnte seinen Argumenten aber nicht folgen. Das strafrechtliche Urteil des Landgerichts Traunstein vom November 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt sei bindend, so der Vorsitzende Richter am VGH.

 

klick hier

28.05.2014 Trend in Deutschland

Tod durch Polizeikugeln

Schießen statt helfen

In den vergangenen fünf Jahren sind 38 Menschen in Deutschland durch Polizeikugeln getötet worden. Zwei Drittel von ihnen waren nicht kriminell, sondern krank. Sie hätten psychologische Hilfe gebraucht.

Süddeutsche.de 27.05.2014 21:23 Uhr   k l i c k   h i e r 

Schon wieder ein Vorgang in Stuttgart, der die Vorgänge bei Stuttgart 21 in Erinnerung ruft:

 

 

klick hier

 

 

Zitat aus dem Focus-Bericht vom 06.04.2017:

"Die Polizei Stuttgart musste auf jede Menge Kritik reagieren, nachdem ein Video vom 19. Februar auftauchte. Es zeigt, wie Beamte an einem Unfallort brutal auf einen 35-Jährigen einprügeln, der sich weigerte, seine Zigarette auszumachen. Ermittlungen wurden eingeleitet.

Die Beamten sicherten einen Unfallort  in der Willy-Brandt-Straße ab. Neben dem Unfallwagen stand ein Mann. Er soll in den Unfall verwickelt gewesen sein. Der 35-Jährige wurde mehrfach aufgefordert, seine Zigarette auszumachen. Als er sich weigerte, nahmen ihn die Beamten in den Schwitzkasten. Ein Polizist prügelte mit dem Knüppel auf ihn ein, sein Kollege schlug dem Mann ins Gesicht. Keiner schritt ein.

In einer Pressemitteilung, die direkt nach dem Unfall veröffentlicht wurde, heißt es, nach einer verbalen Auseinandersetzung sei der Mann gegenüber einem Beamten tätlich geworden. Im Gerangel seien die Männer zu Boden gefallen, wobei der Polizist eine leichte Kopfverletzung erlitt.

 

Das Video mit den fraglichen Szenen der Auseinandersetzung ist bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und dem Dezernat für Amtsdelikte bekannt. Wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichten, zeigte sich der Polizeipräsident schockiert von den Aufnahmen: "Ich bin über die Szenen im Video erschrocken", so Franz Lutz. Die Ermittlungen gegen die beteiligten Beamten sind bereits unmittelbar nach dem Geschehen am 20. Februar eingeleitet worden. Mittlerweile sind zwei beteiligte Beamte in den Innendienst umgesetzt worden. Die Ermittlungen dauern an. Das Polizeipräsidium Stuttgart prüft weitere Schritte."

 

 

 

Herford. Bericht in Die Welt vom 13.05.2015

("Polizeigewalt").

Das folgende Video war der Staatsanwaltschaft zugänglich, wurde aber anscheinend gekürzt und dann ausgeklammert. Prüfungen bzw. Ermittlungen gegen Beamte (auch der Staatsanwaltschaft) laufen.


klick hier

 

23.09.2014 Polizei erschießt 2 Hunde in Fußgängerzone - Bericht:

K l i c k   H i e r    :   Pressebericht  ECHO Rüsselsheim

 

mit FOTOS UND VIDEO  SOWIE HINWEIS AUF FACEBOOK

 

VIDEO AUCH DURCH FOCUS VERÖFFENTLICHT:

 

KLICK HIER

 

Und DAS WAREN DIE ACH SO GEFÄHRLICHEN HUNDE:

 

K L I C K   H I E R  

05.07.2014 Polizeieinsatz in Berlin

11.05.2014 konkretes Event N° 8

Korruptionsverdacht bei Polizei

Konstanz Kontakt zur Drogenszene? Suspendierung

 Konstanz -  Beamter soll Kontakt zu Drogenszene haben. Behörde ermittelt nach Suspendierung. Angeblich Kontaktsperre für Revierkollegen.    K l i c k   h i e r 

..........................................................................................................

23.02.2014 konkretes Event N° 7

Allgäu Drogenskandal

Hauptberuflich Polizist, Nebenjob Drogenmafia-Angestellter?

 

Viele Berichte in der Presse, z.B. Augsburger.

Oder auch   k l i c k    h i e r    Süddeutsche Zeitung 

 

 

U  n d   h i e r   "Die Welt 2.3.14"   ausführlich  unter  folgendem  T i t e l:

 

Der Polizist, der seine Frau schlägt und Koks hortet

Verurteilung eines Bürgermeisters in BW wegen Vortäuschens einer Straftat

 Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Bürgermeisters wegen Vortäuschens einer Straftat . 
Beschluss vom 7.08.2013 - 1 StR 156/13
LG Waldshut-Tiengen - Urteil vom 13.11.2012 - 2 KLs 21 Js 4634/11, Karlsruhe,  2. September 2013
 
 
Anmerkung: In Baden Württemberg sind die Gemeinden die Ortspolizeibehörden (§ 62 Abs 4 Polizeigesetz BW). Der  Bürgermeister ist ihr Leiter.

"Klopper" kann nicht Polizeibeamter sein

Es ist mit den Aufgaben eines Polizeibeamten, unvereinbar, selbst Straftaten zu begehen. Dies gilt insbesondere auch für Straftaten, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit eines anderen richten. Wird ein Polizeibeamter insoweit straffällig, rechtfertigt das seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

 

klick hier : VG Berlin, Urt. v. 26.03.2013 - 80 K 36.12 OL

 

Stichworte: Disziplinarklage, Polizeibeamter, Körperverletzungsdelikte

Polizisten wegen Falschaussage verurteilt

„Vor dem Gesetz sind alle gleich" 

Das Beharren auf der offensichtlich falschen Behauptung führte für beide Angeklagten zu einer Verurteilung: der Ältere muss eine Geldstrafe von 11.200 Euro, der jüngere 4.200 Euro bezahlen. Schlimmer dürfte für beide aber das noch anhängige Disziplinarverfahren werden: Der Praktikant wird sicher nicht in den Polizeidienst übernommen und der 44-Jährige muss vermutlich eine Degradierung hinnehmen.

„Das Urteil ist hart, aber gerecht", urteilte ein Kollege vom Polizeipräsidium .

 

k l i c k   hier     osthessen  news.de 24.10.12

Presseartikel Süddeutsche 11.07.2013:

Polizeigewalt

Wenn "der Polizist als Mensch entscheidet"

 

Dass Problem sei, dass "nach der Ausbildung im Alltag die Regeln der Praxis gelten, die eine solche Ausbildung schnell überlagern können", formuliert es der Strafrechtler Tobias Singelnstein, der an der FU Berlin zu   Polizeigewalt  forscht. (...)

k l i c k    h i e r  

 

 

 

k l i c k    auch   h i e r  :  Ermittlungen zum Vorfall in Bremen

c l i c k    auch   h i e r     23.06.2013  aus   Bremen  mit  Video 

c l i c k   auch    h i e r     03.07.2013 aus Bayern 

 

c l i c k   auch    h i e r     17.06.2013 aus Wangen, Polizeidir Ravensburg

 

oder auch  h i e r             27.06.2013 aus Rheinland-Pfalz 

 

Konkretes Event N° 6

Fehlender Respekt gegenüber Polizei?

- oder fehlender Respekt des einen oder anderen Polizisten gegenüber Bürgern?

 

Am 11.04.2013 hat sich der Ravensburger  "Polizeichef Uwe Stürmer" in der Schwäbischen Zeitung SZon öffentlich geäußert zum Thema "Polizeigewalt", das die Öffentlichkeit beschäftige ob in "Braunschweig, Bayern oder Stuttgart 21".

Es käme immer wieder vor, dass Polizeibeamte "beschuldigt" würden, "zu schnell, willkürlich oder zu übergriffig vorzugehen".

(click hier SZon 11.04.2013)

 

Was hat Herr Uwe Stürmer aus Ravensburg im Landkreis Ravensburg in Oberschwaben mit Polizeieinsätzen in Braunschweig, Bayern und Stuttgart zu schaffen?


Der "Polizeichef" (so heißt es weiter wörtlich in der SZon) verwahre sich dagegen, dass "seine Leute" (?) womöglich mittels "diffuser Vorwürfe, ohne dass Überprüfbares mitgeteilt wird, in Misskredit gebracht" werden könnten.

 

Soll    d a s    eine Konkretisierung sein?

Oder eine anscheinend für Herrn Stürmer verzichtbare Substantiierung von Rundumschlägen in der Öffentlichkeit gegen alles, was nicht zu "seinen Leuten" zählt?

 

Die Polizei klage über (Zitat click hier) "mangelnden Respekt".

 

Wie soll der aussehen?

So wie der literarisch von Friedrich Schiller thematisierte Wilhelm Tell?

 

 

Der "Polizeichef" Herr Uwe Stürmer (BW Beamten-Dienstgrad ???) hätte das Zwischenergebnis aus der BW-Hauptstadt Stuttgart auf Ravensburg übertragen sollen:

 

Zitat aus Badische Zeitung 28.03.2013  click  hier  

 

"Zweieinhalb Jahre nach dem umstrittenen Einsatz von Wasserwerfern gegen Stuttgart-21-Gegner hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart ihre Ermittlungen abgeschlossen. Sie wird nach eigenen Angaben gegen zwei Einsatzabschnittsleiter der Polizei Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erheben. (...) Wie berichtet, verlor ein damals 66-jähriger (...) fast völlig sein Augenlicht."

 

Zitat des Herrn Uwe Stürmer aus Ravensburg (click hier)

"Die Kollegen sind sehr beschlagen."    Hört hört !

 

"Offizielle Beschwerden" in Bezug auf Gewaltanwendung durch Polizeibeamte habe es in Ravensburg im vergangenen Jahr gerade mal sieben Stück gegeben.

 

Oh wundersames Ergebnis: Sämtliche Verfahren seien von der Staatsanwaltschaft (Ravensburg) eingestellt worden...

 

Wie erläuterte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Heister doch soeben erst der Öffentlichkeit: "im Keim erstickt!".

 

Ernst zu nehmender Ratschlag des Herrn Uwe Stürmer:

 

Gerade, wenn Polizeibeamte immer zu mehreren auftreten, sollte nicht vergessen werden,

Beweise zu sichern

 

mit Hilfe von Zeugen und/ oder durch (wörtliches Zitat des Herrn Stürmer click hier :)

 

"ein fototaugliches Handy"

 

 


05.03.2013 konkretes Event N° 5

"Verfahren werden im Keim erstickt"

Staatsanwaltschaft Ravensburg

 

Staatsanwalt Ravensburg zieht "Bilanz" für 2012:

 

„Oberschwaben ist eine der sichersten Regionen“ laut  Herbert Heister, Leitender Oberstaatsanwalt in Ravensburg.

 

Was gibt es denn?  Meistens nur „irgendwelche Straßenverkehrsdelikte“.

 

Ein   G r o ß t e i l   der  Verfahren  wird ohnehin   eingestellt.

 

E i n i g e   w e r d e n    „ gleich    i m   K e i m    e r s t i c k t “  …

 

(Zitate nach Annette Vincenz aus der Schwäbischen, SZon, vom  27.02.2013 23:48,   click hier ) 

 

Dabei toppt der Landkreis Ravensburg alle mit dem 

Rekord im Komasaufen

Schon bei dem Ergebnis einer DAK-Studie aus dem Jahr 2010 ging es um Jugendliche, die so betrunken waren, dass sie deshalb ins Krankenhaus mußten.  Der Kreis Ravensburg hielt dabei den traurigen Rekord im Komasaufen. Dort wurden doppelt so viele sturzbetrunkene Teenager zwischen 13 und 19 Jahren wie im Landesdurchschnitt registriert .

(Schwäbische vom 06.03.2013, click hier )

 

Minderjährige im Kreis Ravensburg bekommen immer noch problemlos Schnaps.

 

Wurden auch hier Verfahren "gleich im Keim erstickt"?

 

Wenn das so ist, hat das Land BW eine wohl durchdachte Entscheidung mit der Polizeireform  getroffen, um die  Polizeidirektion von Ravensburg abzuziehen.

 

Eine Frage an die Landesregierung sei gestattet:

 

Wozu braucht Ravensburg in einer so himmlisch sicheren Umgebung überhaupt eine Staatsanwaltschaft ? 

 

 


 

 

02.02.2013 konkretes Event N° 4

"KINDERARBEIT" Kißlegg ?

behördlich geschützt?

 

 

Bereits im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts 7 C. 5.11 (click hier  und hier und hier ) trat der Polizist und Vorsitzende H.F. des Reit- und Fahrvereins K.-W. in Erscheinung.

 

Er hat den "Arbeitseinsatz" der Mitglieder seines Reitvereins für die Versorgung der Pferde der Mandantin in ihren eigenen Stallungen in Kißlegg vom 15.02.2006 bis 10.06.2006 mit 12,00 EURO pro Stunde abgerechnet.

 

Für  angeblich abgeleistete  671,75 Stunden hat er  8.061,00 EURO berechnet. Dies wurde durch das Landratsamt RV bezahlt.

 

Die "Arbeitspläne" beinhalten Datum, Nicknamen, Zeit, Stunden und Tätigkeit.

 

Auffallend sind u.a. die angeblichen "Arbeitsleistungen" u.a. von z.B.

   J.F.     geboren  19.04.1994

   H.F.    geboren   23.12.1991

   J.Fr.   geboren   22.05.1994

   L.Fr.   geboren   27.08.1996   (!)

   ...

 

Man berechne selbst das Alter zum Zeitpunkt der "Arbeitsleistung"

15.02. - 10.06.2006.

 

Es handelt sich um Kinder ab 9 Jahren.

Es geht vorliegend nicht um Kinder, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb der eigenen Eltern von Zeit zu Zeit mithelfen.

Es handelt sich hier um gegen Rechnungen geltend gemachte angebliche "Arbeitsleistungen" von Kindern ohne Ausbildung in einem fremden Betrieb gegen 12,00 EURO pro Stunde.

Die Rechnungen von insgesamt 8.061,00 EURO für weniger als 4 Monate wurden durch das Landratsamt Ravensburg (RV) auf ein von H.F. benanntes Konto bezahlt.

 

Dies wurde zur "Begründung" der "Versteigerung" von 16 (!) Araber-Vollblutpferden aus besten Zuchtlinien am 10.06.2006 gemacht.

 

Auch H.F. und Fr. haben einige dieser Pferde ersteigert.

 

Sozialleistungen sind lt. Akte des Landratsamtes RV nirgends aufgeführt.

Versicherungen wurden lt. Landratsamt RV nicht abgeschlossen.

Steuern wurden lt. Landratsamt RV nicht abgeführt.

Finanzamt und andere Behörden wurden durch das Landratsamt RV nicht informiert.

Das Jugendamt des Landratsamtes RV hat nicht eingegriffen.

 

Die Verwendung der Gelder im gemeinnützigen Reitverein des H.F., dessen Satzung keine entgeltlichen Leistungen vorsieht, ist aus den Akten des Landratsamtes RV nicht zu ersehen.

 

Diese konkrete Schwarzarbeit ist Bestandteil des Tatbestands des Urteils des Oberlandesgerichts Suttgart vom 24.09.2014 Aktenzeichen 4 U 235/13, mit dem die Ersatzpflicht des Landes Baden Württemberg aus Amtshaftung festgestellt wurde.

K L I C K    auf die  folgenden Unterseiten zur Amtshaftung, in denen das zitierte Urteil des Oberlandesgerichts als PDF-Datei und als Fotos einzelner Seiten enthalten ist:

Klick hier      und      hier 

Deutschland streitet um Niedriglöhne.

2006 lagen die z.T. bei 3,46 EUR für ausgebildete Erwachsene.

Deutschland beklagt Arbeitseinsätze von Kindern in Entwicklungsländern.

Deutschland beklagt heftig Schwarzarbeit in Deutschland.

 

 

Warum wurden hier die   A u g e n    von den verantwortlichen Behörden,  auch  der   P o l i z e i ,  z u g e m a c h t ?

 

 


16.12.2012 konkretes Event N° 3

DOPINGSZENE RAVENSBURG

behördlich geschützt?

In Leutkirch im Allgäu (Bereich Ravensburg) ist am 10. September 2012 einer der besten deutschen Amateur-Mountainbiker, Frederik Zierke, tot aufgefunden worden, nachdem er sich Neorecormon, ein Epo-Präparat, gespritzt hatte. Die Ravensburger Kriminalpolizei hat in seiner Leutkircher Wohnung neben dem Epo-Präparat zahlreiche andere Dopingmittel gefunden und beschlagnahmt, darunter das Anabolikum Winstrol, Testosteronampullen, das Herzmittel Corotrop sowie Caniphedrin, ein Präparat aus der Tiermedizin, das in der Doperszene als Stimmungsaufheller genutzt wird.

 

Den Computer und das Mobiltelefon Zierkes, die als wichtige Beweismittel für Ermittlungen gegen Zierkes Hintermänner und Kontaktleute in der Dopingszene hätten dienen können, konfiszierten die Polizisten jedoch nicht.

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg, die als Todesursache "Verdacht auf Medikamentenmissbrauch" notierte, stellte das Verfahren bereits einen Tag später ein.

 

Die Strafverfolger in Ravensburg   u n t e r l i e ß e n   es   a u c h , wie vom baden-württembergischen Justizministerium vorgeschrieben, den Fall umgehend der „Freiburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping“ zu melden.

 

Herbert Heister ,  Leitender Oberstaatsanwalt und Chef der Ravensburger Behörde, sagte dem SPIEGEL:

 

"Ich will erst gar nicht nach einer Ausrede suchen, das ist ein klares Versäumnis meinerseits. Ich hätte die Freiburger Kollegen informieren müssen."

 

(click hier: Spiegel online 16.12.2012)

 

W O   sind die   B E W E I S M I T T E L    g e b l i e b e n  ?

 

Wird jemand in der Ravensburger   D O P I N G S Z E N E  

durch die Ravensburger Behörden    g e s c h ü t z t  ?

Event N° 1 und 2 nach unten SCROLLEN

( A. ) E I N F Ü H R U N G

Kennt man außerhalb von Baden Württemberg die Polizei-Fernsehserie aus dem RuhrgebietToto und Harry“? Wie wär’s als Vergleich mit dem regionalen Umfeld in Baden Württemberg mit z.B.Nonnenfürzle“?

 

Zugegebenermaßen: Von der Polizei in einem Ballungsraum wie dem Ruhrgebiet wird viel verlangt und geleistet.

 

Das Ruhrgebiet war im Jahr 2010 unter der Kurzbezeichnung RUHR.2010  neben Pécs (Ungarn) und Istanbul Kulturhauptstadt Europas.

Der Ballungsraum Ruhrgebiet hat je nach Eingrenzung des Raums

ca 6-8 Millionen Einwohner. Als Metropolregion Rhein-Ruhr sind dies sogar

über 10 Millionen Einwohner - mit einer vielschichtigen Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Bildung.

 

Kaum vergleichbar mit dem Hintergrund der wenigen Polizeibeamten des vergleichsweisen "Mini"-Reviers in einem Ort wie Kißlegg mit landwirtschaftlicher Prägung und mit über den Daumen gepeilt etwa  (wenn überhaupt) 8.600 Einwohnern auf 92,4 qkm Fläche.

In diesem ländlichen Raum Oberschwabens kennt und liebt auch der Polizeibeamte seine Schulkameraden aus der Grundschule, seine Nachbarn, Freunde und Feinde aus seiner Kinderzeit und Jahrzehnte überdauernde Machtstrukturen mit verbindenden Parteibüchern und charakteristischen Vereins- und Verbandsstrukturen.

 

Das lokale Leben wird geprägt durch gemeinschaftlich erdachte und verbreitete Gerüchte, die nicht einmal anderen Orts praktizierten schlichten Denkvermögensansätzen gewachsen sind. (Die Denkvermögensansätze  erfolgen - wie die deutsche Amtssprache und die juristische Fachsprache - in Deutschland in Hochdeutsch.) Die regionale Leitfäden bestimmende Maxime vor dem Regierungswechsel 2011 in Baden Württemberg lautete aber:

"Wir können alles außer hochdeutsch."

 

Was also lernt der traditionsbewusste, jedoch möglicherweise des Hochdeutschen gleichfalls nicht mächtige Polizeibeamte des hiesigen regionalen Umfelds von RAVENSBURG als Grundlage behördlichen oder (wie vorliegend thematisiert) polizeilichen Handelns zusätzlich zur Tradition der praktizierten Ablehnung von "Reingeschmeckten"?

 

 

  1.)  G R U N D K E N N T N I S S E   aus der   S C H U L B I L D U N G  ?

 

Auf dem Landesbildungsserver des Landes Baden Württemberg sind die theoretischen Grundlagen der Schulbildung BW im Internet veröffentlicht.

Aus dem Schulfach „Gemeinschaftskunde“ stammt nachfolgendes Zitat. Die kleinen farblich abgehobenen Rechtschreibfehler sind Bestandteil der vielleicht noch vor dem Regierungswechsel 2011 veranlassten Internetveröffentlichung des Landes BW.

 

ZITAT:

"Rechtsstaat Definition

Der Rechtsstaat gehört zu den Strukturprinzipien des Grundgesetzes. Er definiert sich dadurch, dass   a l l e   staatlichen Handlungen an geltende Gesetze gebunden und dadurch auch jederzeit juristisch nachprüfbar sind.Alle Bürger genießen das gleiche Recht, alle Bürger genießen gelichermaßen Rechtsschutz durch eine unabhängige Justiz. Die Bundesrepublik Deutschland ist nach Art. 28 (1) GG ein republikanischer, demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Dieser formalen Bindung der Staatsgewalt an das Gesetz entspricht das inhaltliche Rechtsstaatsprinzip, nach dem die Grundrechte gemäß Art. 1 (3) GG Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar gekltendes Recht binden. "

 

 

Das klingt rechtsorientiert.

Warum allerdings der in jeder höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde gelegte Art 20 Abs 3 GG nicht einmal Erwähnung findet, ist juristisch nicht nachvollziehbar:

 

     „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die

      vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und

      Recht gebunden.“ (Art 20 Abs 3 GG).

 

 

Die  U m s e t z u n g   ist im Bereich von  R A V E N S B U R G  anscheinend

N I C H T    G E W O L L T.

 

Auf die an anderer Stelle dieser Webseite substantiiert dargelegten Vorgänge wird verwiesen: hier klicken und hier und hier ...

 

_________________________________________________________

 

Die  P O L I Z E I   ist dort bereits einschlägig  B E T E I L I G T 

 

auch wenn vielleicht für Aussenstehende nicht evident.

_________________________________________________________ 

 

 

2.)   K E N N T N I S S E  des Polizeigesetzes Baden Württemberg ?

        

Haben die regionalen Polizeibeamten tatsächlich Kenntnisse von dem

 

 Polizeigesetz (PolG) Baden Württemberg (BW)

 

in der gültigen Fassung vom 13. Januar 1992 ???

 

 

 

Zitat aus dem PolG BW 1992:

 

  § 1

(1) Die Polizei hat die Aufgabe, von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Sie hat insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung und die ungehinderte Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte   zu   g e w ä h r l e i s t e n.

 

§ 2

(1) Ist zur Wahrnehmung einer polizeilichen Aufgabe im Sinne des § 1 Abs 1 nach gesetzlicher Vorschrift eine andere Stelle zuständig und erscheint deren rechtzeitiges Tätigwerden bei Gefahr im Verzug nicht erreichbar, so hat die Polizei die notwendigen   v o r l ä u f i g e n   Maßnahmen zu treffen. Die   

z u s t ä n d i g e   Stelle  i s t   

u n v e r z ü g l i c h  zu   u n t e r r i c h t e n .

  

(2) Der Schutz privater Rechte obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur auf Antrag des Berechtigten und nur dann, wenn gerichtlicher Schutz nicht rechtzeitig zu erlangen ist   und  wenn ohne polizeiliche Hilfe die Gefahr besteht,

dass die Verwirklichung des Rechts vereitelt

oder  wesentlich erschwert wird.

 

 

§ 5

(2) Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.

 

 

(B.) K O N K R E T E S

 

 

 

 

 

 

 

Foto aus der Antike:

 

Anonymer Polizeibeamter auf abgesperrtem Privatgrundstück 

 

Man beachte die freundliche Mundpartie und die Ausstattung

 

Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind rein zufällig.

E V E N T S

 

Über allem steht der Leitende Kriminaldirektor Uwe Stürmer von der (noch) Polizeidirektion Ravensburg. "Noch", weil im Zuge der Polizeireform des Landes Baden Württemberg Veränderungen in der Hierarchie und Organisation erfolgen sollen.

 

"Polizeichef Stürmer" hat "am 1. April" bei einer Feierstunde 16 neue Kollegen begrüßt, die "von der Bereitschaftspolizei Biberach" sowie im Rahmen von "Versetzungen aus Tübingen und Stuttgart"  kommen.

 

Wörtlich hat der "Polizeichef Stürmer" den neuen Einsatzort am 01. April wie folgt erläutert:

 

"Nach Möglichkeit werden die neue Beamtin und die Beamten heimat- und wohnortnah verwendet und bringen gute Orts- und Personenkenntnisse mit."  (hier klicken)

 

Wie das bei Versetzungen aus Biberach, Tübingen und Stuttgart klappen soll, mag zwar vielleicht verstehen, wer der Regionalsprache mächtig ist.

 

Deutlich ist aber damit geworden, was die Polizeibeamten des regionalen Umfeldes  weisungsgemäß leitet:

 

"H e i m a t v e r b u n d e n h e i t" und daran angepasste 

"gute   O r t s -  und    P e r s o n e n k e n n t n i s s e" ...

 

Ravensburger Polizeigesetz und Interpretation des Rechtsstaates?

 

konkretes E V E N T N ° 1 ): "HABICHT"

Polizeibeamter H.F. aus Kißlegg

 

 

Der am verfassungswidrigen Vorgang der Pferdezwangsversteigerung aktiv mitwirkende Vorsitzende des Reitvereins Kißlegg-Waltershofen H.F.  ist  Polizeibeamter in Kißlegg.

 

Am 14.02.2006 verbrachte er die Mandantin - für sie unerwartet - zum Amtsarzt und sodann wegen Lebensgefahr ins Krankenhaus.

 

„Aufgrund eines Hinweises des Polizeipostens Kißlegg, Herrn F. (H.F.) wurde die Tierhaltung der im Krankenhaus befindlichen Mandantin am 15.02.2006 in ihrer Abwesenheit durch den Polizeibeamten H.F. und Bedienstete der Gemeinde Kißlegg und des Landratsamtes Ravensburg aufgesucht. Bei den Tieren handelte es sich um Pferde, Hunde, Katzen, Tauben, Enten, Hühner und einen Hahn.

 

Der beteiligte Amtsveterinär machte den guten Ernährungs- und Pflegezustand aller Tiere als   u n a u f f ä l l i g   und nicht zu beanstanden  a k t e n k u n d i g.

 

Am selben Tage (15.02.2006) wurde die unter starker Medikation stehende Mandantin sodann durch den Polizeibeamten H.F. und Bedienstete des Landratsamtes Ravensburg in der Klinik aufgesucht, um sie dazu zu bewegen, dem Landratsamt Ravensburg a l l e ihre Tiere zu übereignen. Die Mandantin weigerte sich. Sie unterzeichnete allerdings einen Tierübereignungsvertrag für das Federvieh, das dem Tierheim Karbach übereignet wurde.

 

Das Federvieh hat das Tierheim jedoch NIE ERREICHT, sondern

v e r s c h w a n d   spurlos.

 

Nach Mandatsübernahme (07.08.2006) forschte Rechtsanwalt Schwarz nach dem Verbleib des Federviehs.

 

Der Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes am Landratsamt Ravensburg  B. Dresen  behauptete schriftlich,

 

      eine Taube sei angeblich „beim Abtransport entflogen,

      ein Tier ist vorhanden“, von den fünf Hühnern seien    

      angeblich drei einem Habicht zum Opfer gefallen, zwei

      Hühner sind noch vorhanden“ und „Der Hahn ist ebenfalls

      vom Habicht getötet worden.“

 

Während der Abwesenheit der Mandantin kam es auf ihrem Hof zu  

D i e b s t ä h l e n.

 

Anläßlich der durch die Staatsanwaltschaft Ravensburg veranlassten Tätersuche wurde auch der Zeuge B., ein Reitvereinsmitglied des Reiterveins Kißlegg-Waltershofen, dessen Vorsitzender der Polizeibeamte H.F. war und ist, durch die ermittelnden Beamten befragt.

 

Der Zeuge B. gab zu Protokoll:

 

Ich war nur ein Mal auf dem Hof und

holte dort 4 Hühner und 1 Hahn ab.

 

Herr  F.  (H.F.)

hat  m i c h  gebeten,

die Hühner zu   ü b e r n e h m e n .“

Neu 11.11.2012 konkretes Event N° 2: Wie kommt man in Kißlegg an Pferdepapiere?

Polizeibeamter H.F. aus Kißlegg

Am 14.02.2006 wurde die Mandantin durch den Polizeibeamten H.F. aus Kißlegg in dienstlichem Polizeieinsatz zum Amtsarzt und ins Krankenhaus gebracht.

Am 15.02.2006 wurde die Tierhaltung der Mandantin durch den Polizeibeamten H.F. in dienstlichem Polizeieinsatz zusammen mit Bediensteten der Gemeinde Kißlegg und des Landratsamtes Ravensburg in den Stallungen der Mandantin begutachtet und als „unauffällig“ aktenkundig gemacht.

Eine BESTANDSAUFNAHME der Pferde etc. erfolgte NICHT.

Am 15.02.2006 wurde die Mandantin im Krankenhaus durch den Polizeibeamten H.F. in dienstlichem Polizeieinsatz zusammen mit Bediensteten des Landratsamtes Ravensburg aufgesucht, um sie zur Übereignung aller ihrer Tiere zu bringen, was die Mandantin verweigerte. Auch zu diesem Zeitpunkt erfolgte keine Bestandsaufnahme der Pferde.

Am 16.02.2006 wurde die unter schwerer Medikation stehende Mandantin durch den Polizeibeamten H.F. in dienstlichem Polizeieinsatz in ein anderes Krankenhaus verbracht.

Allein für den 15.02.2006 und den 16.02.2006 stellte H.F. zusätzlich als Vorsitzender des Reitvereins Kißlegg-Waltershofen für durch ihn erbrachte Arbeitsleistungen in den Stallungen der Mandantin 3 Stunden am 15.02.2006 und 2 Stunden am 16.02.2006 = 5 Stunden à 12,00 € in Rechnung, am 17.02.2006 weitere 2 Stunden.

 

Am 18.02.2006 übersandte der Polizeibeamte H.F. via FAX des POLIZEIPOSTENS Kißlegg dem Landratsamt Ravensburg eine Liste von lediglich 4 Hengsten und 10 Stuten = von lediglich 14 Pferden.

Die Stute Cecile, die er am 10.06.2006 „erwarb“, fehlt in dieser Liste.

 

Obwohl die Zahl der in den Stallungen befindlichen Pferde (aktenkundig durch die Liste belegt)  u n z u t r e f f e n d  festgehalten und dem Landratsamt am 18.02.2006  u n z u t r e f f e n d   übermittelt wurde, erfolgten geradezu minutiöse Angaben zum Alter und zur Abstammung der Pferde unter Nennung des jeweiligen Vaters und der jeweiligen Mutter. Auch dass zwei Stuten tragend waren und die Fohlen exakt im Mai und Juni 2006 zu erwarten waren, hat der Polizeibeamte H.F. am 18.02.2006 ohne tierärztliche Untersuchung dem Landratsamt vom Dienstfax übermittelt.  (Beispielhaft:  Geb. Frühj. 1998,  Frühj. 2003,

Frühj. 2004, Frühj. 2005, Vater Gold Nugget, Lesmo, Odan el Pharao,

Ali Baba usw. und Mutter Maridaa, Little Liz, Golden Morning usw. usw., tragend Mai 06, tragend Jun 06).

Der Polizeibeamte H.F. behauptet, sich trotz des ihm zugänglichen Schlüssels KEINEN Zugang zu den in der Wohnung der Mandantin befindlichen diversen (Original-) Pferdepapieren verschafft zu haben …

 

In der Folgezeit wurde versucht, an die Pferde-Urkunden der Mandantin zu kommen, wozu z.B. zählen Abstammungsurkunden, Equidenpässe, Stutenpässe, Impfausweise u.a.m.

 

Die zahlreichen aktenkundigen unterschiedlichsten Versionen werden nachfolgend kommentarlos wiedergegeben.

 

 

Variante Nr. 1:

Der ermittelnde Polizeibeamte PHK W. vom Polizeirevier Weingarten hat am 28.03.2007 folgende Angaben des Zeugen Fr. (Reitverein Kißlegg Waltershofen) festgehalten:

Er (Anm.: Fr.) war zusammen mit dem …A.St. und bestätigte … dass Frau G. ihm Unterlagen bezüglich der Pferde überreichte … u.a. die Eigentumsnachweise …

Die  Unterlagen händigte Herr Fr.… unmittelbar danach an H.F. vom Polizeiposten Vogt aus.“

 

Variante Nr. 2:

Der Zeuge J.D. sagte am 05.04.2007 aus:

Am nächsten Tag brachte sie (Anm.: Frau G.) ein Bündel Papiere in einer Mappe, in denen sich angeblich auch Papiere von den Pferden befanden…Die Papiere der Pferde holte sie ca 1 Stunde später ab und wollte diese an H.F. persönlich übergeben.“

 

Variante Nr. 3:

H.F. selbst ließ sich schriftlich wie folgt ein: Ich war nie in der Wohnung der Frau M (Anm: Mandantin).“

„Herr D. … hat Herrn A.St. mitgeteilt, dass eine Frau K. (Anm: geb. G.) am Wochenende vor Ort gewesen wäre und ihm diese Papiere ausgehändigt habe …und übergab sie dem Herrn St. … Dieser übergab mir die Papiere, woraufhin ich diese Papiere an das Landratsamt gesandt habe. Es handelte sich dabei um einen schmalen grünen Leitz-Ordner, klein, sprich einen schmalen Leitz-Ordner, welchen ich dann in einem KUVERT ans Landratsamt Ravensburg geschickt habe …oder persönlich beim Landratsamt abgegeben habe.“

 

Variante Nr. 4:

Die Zeugin Gr.: „H.F. … ging mit ihr (Anm: G.) dann in die Wohnung der Frau M. (Anm.: Mandantin) …“

 

Variante Nr. 5:

„Eine Frau G. händigte die Papiere der Pferde … einem Stallversorger aus.“  (H.F. Schriftsatz vom 08.12.2009)

 

Variante Nr. 6: „Koffer“-Variante. Die Papiere sollen angeblich in einem Koffer fortgeschafft worden sein.

(H.F. Schriftsatz vom 13.04.2012.)

 

Der völlig n e u t r a l e POK K. von der in Norddeutschland liegenden Polizeistation Hitzacker nahm dort neutral die Einlassung der Frau G. vom 21.04.2008 auf:

 

Variante Nr. 7:

„… Ich (Anm.: Frau G.) sollte ihr (Anm.: der Mandantin) ihre Post und die Pferdepässe ihrer Pferde zusenden…Schon nach kurzer Zeit kam ein Polizeiauto vorgefahren. Ein H.F. wollte von mir wissen, was ich dort mache. Ich erklärte ihm meinen Auftrag.

ER bat mich, davon Abstand zu nehmen, da die Pferde zwangsversteigert würden und die Papiere dafür gebraucht würden…

Ich übergab H.F. die Post und die Pferdepässe, da ich keine Schwierigkeiten haben wollte.

 

 

Zusammenfassung der sich einander ausschließenden Varianten:

 

Von G. erhielt Fr. die Papiere, die er unmittelbar H.F. aushändigte.

G. gab D. die Papiere und holte sie 2 Stunden später wieder ab.

D. gab St. die Papiere.

St. gab die Papiere dem H.F.

H.F. war nie in der Wohnung der Mandantin.

H.F. war mit G. in der Wohnung der Mandantin.

G. gab dem Polizisten H.F. nur wegen dessen Aufforderung unmittelbar die Papiere.

 

Unstreitig ist das Ergebnis aller dieser Versionen:

Der Polizeibeamte H.F. war wie auch immer in den Besitz der Pferdepapiere der Mandantin gelangt und gab sie dem Landratsamt Ravensburg.

 

Bei der Begutachtung der Pferde durch den (nach Versteigerung) gerichtlich bestellten Sachverständigen wurde die am 10.06.2006 durch H.F. ersteigerte Stute Cecile mit Originalpapieren vorgestellt.

 

Niemand, insbesondere nicht der Kißlegger Polizeibeamte H.F.,  hatte Auftrag, Vollmacht oder sonstige Befugnis der Mandantin, die Originalpapiere den Mitarbeitern des Landratsamtes auszuhändigen.

 

Der BW Polizeibeamte H.F. war gehalten, sich an die Gesetze zu halten und die zuständige Institution zu informieren und eine rechtmäßige Weisung zu erbitten, anderenfalls die Papiere unverzüglich an die ihm dienstlich und persönlich bekannte Eigentümerin (sowohl der Pferde als auch der Papiere) zurückzugeben: an die Mandantin.

 

H.F. (bzw. nach seiner Behauptung seine aktuelle Ehefrau) hat bis zum Datum dieses Eintrags sowohl das Pferd Cecile als auch das Original-Pferde-Dokument der Mandantin inne.