Rechtsanwalt  click  Infos 

   Siegfried M. Schwarz  

   Johlers 1 88353 Kißlegg

   click    "Johlerhof"     

Auszug aus UNO Resolution 45/120 

vom 14.12.1990

Grundprinzipien betr. Rechtsanwälte 

 

UN MIGRATIONSPAKT 

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UN MIGRATIONSPAKT in deutscher Sprache 

Link im Presseartikel

Europäische Menschenrechtskonvention.pdf
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In Deutschland gilt das:
Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland.p
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NICHT nationales, sondern EU Recht:
Charta der Grundrechte der Europäischen
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Österreich Urlaub mit Hund Vorsicht

Vorsicht beim Urlaub mit Hund in Österreich

Jäger dürfen Hunde erschiessen, selbst wenn sie nicht wildern

Hunde nicht von der Leine lassen

Eine Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats in Niederösterreich verursacht Stürme der Entrüstung bei Hundebesitzern: Demnach dürfen Jäger auch auf Hunde schießen, die nicht wildern. Es reicht, wenn ein Vierbeiner ohne Leine läuft und sich mehr als 100 Meter von seinem Halter entfernt. Selbst Jäger kritisieren den Beschluss.

"Ich halte das für übertrieben. Es ist auch Jägern schon passiert, dass der eigene Hund abhaut und herumstreift. Ein Abschuss kann nur das allerletzte Mittel sein", so Sepp Brandmayr, geschäftsführender Landesjägermeister, zur Österreichischen Hundezeitung . Der Unabhängige Verwaltungssenat dagegen begründet seine Entscheidung damit, dass ein Hund, der sich der "Einwirkung des Halters entzogen" hat, eine "Gefahr für die Jagd" darstelle.

Risiko: Abschuss und Verwaltungsstrafe

Die Einschätzung, ob sich ein Vierbeiner im Wald tatsächlich der Kontrolle des Besitzers entzogen hat, wird dem Jäger überlassen. Abgesehen vom Tod des geliebten Haustieres riskieren Hundehalter, die ihren Vierbeiner im Jagdrevier ableinen, auch noch eine Verwaltungsstrafe.