Rechtsanwalt  click  Infos 

   Siegfried M. Schwarz  

   Johlers 1 88353 Kißlegg

   click    "Johlerhof"     

Auszug aus UNO Resolution 45/120 

vom 14.12.1990

Grundprinzipien betr. Rechtsanwälte 

 

UN MIGRATIONSPAKT 

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auf DEUTSCH

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UN MIGRATIONSPAKT in deutscher Sprache 

Link im Presseartikel

Europäische Menschenrechtskonvention.pdf
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In Deutschland gilt das:
Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland.p
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NICHT nationales, sondern EU Recht:
Charta der Grundrechte der Europäischen
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News aus Kißlegg und Ravensburg

"Biotop" "Umweltschutz" Oder was?

Hilfsbereite Bürger: Braucht jemand Ölfässer?

Lt. Umweltpolizei: vom höher gelegenen Reitplatz im Süden den ganzen Hang nach Norden herabgerollt, sogar die Strassenböschung hoch, quer über die Strasse und hinein ins Gewässer ...

Fotos durch Anklicken vergrößerbar:

Hat da jemand ein Problem mit

Filzpantoffeln?

 

Die Lösung:

 

klick hier Stuttgarter Zeitung

 

 

Die nachfolgenden Fotos entstammen der im vorstehenden Bericht verlinkten Webseite  

  klick hier

 

 

 

Suchergebnis Google:

(Zum Vergrößern Foto anklicken)

Filzpantoffel "Ich hab Dich lieb" ...
Filzpantoffel "Ich hab Dich lieb" ...

 

Klick hier:

 

Baden-WürttembergChemische Abfälle auf dem Acker

Umweltschützer sprechen vom flächenmäßig größten Umweltskandal Deutschlands.

In Kisslegg und Ravensburg scheint man immer noch nicht begriffen zu haben: Gülle vergiftet Wasser, Grundwasser und Brunnen. Link öffnen und lesen:

Güllebad Kißlegg in Absprache mit dem Landratsamt Ravensburg:   Wie zerstöre ich einen Feuerlöschteich ? Indem ich ihn durch Eutrophierung vernichte und jedwede Unterhaltung untersage .....  Weg über "Biotop" und "Umweltschutz" :

BW Umwelt Neuregelungen 01.01.2014 zum Wassergesetz Freihaltung von 5 Metern Randstreifen
BW Umwelt Neuregelungen 01.01.2014 Wasse
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Anleitung aus dem Landratsamt Ravensburg: Um Gods Wille bloss das Gesetz nicht anwenden ...

Landklau (umgangssprachlich)

Ist der Bürger behördlichen Eingriffen in sein Privateigentum schutzlos ausgeliefert?

 

k l i c k  h i e r  Unterseite Rechtsprechung  Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 12.07.2013 9B12.13

Landratsamt Ravensburg braucht Land ...

Wie macht es das? Beispiel Kißlegg:

Ravensburger Märchen

Es war einmal eine gräfliche Liegenschaft

amtliche Karte r i c h t i g :

amtlicher Grenzverlauf
amtlicher Grenzverlauf

Die durchgezogene schwarze Linie mit den Kreisen ist der amtlich vermessene südliche Grenzverlauf der Liegenschaft. Die Kreise sind die amtlich vermessenen Grenzpunkte.

(Norden bei 12:00, Osten bei 3:00, Süden bei 6:00, Westen bei 9:00)

Nördlich der Grenzlinie liegt die vormals gräfliche Liegenschaft.

Südlich davon die Liegenschaft des Nachbarn ( 1513 ) 

Die gestrichelte schwarze Linie im Osten = parallel zur Gemeindestraße, ist ein Jahrehunderte alter F U S S W E G.

Auf der nördlichen Liegenschaft liegt im Süden ein nur ca 130 Meter langer trockener Graben ohne nachgewiesene Quelle.

Dieser  Graben verläuft in gerader Linie von Westen nach Osten.

 

Dieser Graben wird amtlich bezeichnet und geführt als öffentliches Gewässer 2. Ordnung mit dem amtlichen Kennzeichen NN-PE 9

 

Der Weidezaun auf den folgenden Fotos ist nicht der Grenzverlauf. Er liegt auf der nördlich liegenden Liegenschaft und dient dem Schutz der dortigen Weidetiere.

 

Das Landratsamt Ravensburg (bzw. das Land Baden Württemberg) behauptet ein öffentliches Gewässer II. Ordnung, NN-PE 9,  das den Teich durchfließt.

 

Unterhaltung/Pflege von Feuerlöschteich, Gräben und Straßenböschungen wurde und wird durch die verantwortlichen Behörden dennoch vorsätzlich verweigert, dem Eigentümer durch das Landratsamt Ravensburg unter Strafrechts- und Bußgeldandrohung untersagt mit der Begründung, der "Teich" sei ein "Biotop" und unterstehe den  Anforderungen und Einschränkungen des Naturschutzgesetzes.

 

 

nördl. Liegenschaft im SO Feuerlöschteich

Biotop Feuerlöschteich im Landkreis Ravensburg
Biotop Feuerlöschteich im Landkreis Ravensburg

Landratsamt Ravensburg grüßt Pisa:

95% von 190 m² = 375 m²

 

Der Feuerlösch-TEICH hat 190 qm und nicht mehr.

Das Drumherum ist FESTES LAND (3 Seiten Uferdamm und entlang der Straße Straßenböschung).

 

Von dem TEICH (der Wasserfläche) sollen 95 % ein "Verlandungsbiotop" von  375 qm Größe sein.  

 

(Oder auch mehr - das Landratsamt RV ist da flexibel. Immerhin sind es angeblich "Maschinen", die die Veröffentlichungen durch die  LUBW  erwirken lt. Aussage des Herrn B. von der durch die Behörde vorgeschobenen Pro Regio GmbH, an der der Landkreis 51 % besitzt, der Rest Kommunen am  24.09.2013).

 

Wenn daraus bereits im Jahr 2010 "375 qm" "Biotop" wegen angeblicher "Verlandungszone" erfunden werden, ist das vorsätzlich verfolgte Ziel  

- "de facto Enteignung"  - mehr als deutlich. 

Das Landratsamt stellt selber fest, dass die gesamte Umrandung des Teichs, bestehend aus Straßenböschung

(1 Seite) und Uferdamm (3 Seiten) NICHT zum BIOTOP gehört.

 

GÜLLE u.a. in Feuerlöschteich/"Biotop" und Gräben zur Erwirkung angeblicher "Verlandung" läuft beim Landratsamt Ravensburg als "Umweltschutz"

Regionale Lesart:  "Biotop" = Güllotop

Ziel ist nach aktuellen Aktenvermerken des LRA RV eine behauptete Verlandung, um das Eigentum an den angeblich "verlandenden" Flächen der öffentlichen Hand zuschanzen zu können.

Und wie bewirkt man "Verlandungen"? Durch gezielte direkte Gülleeinleitungen, Verweigerung jeder Pflege und durch die Nährstoffanreicherung provoziertes übermässiges Pflanzenwachstum ...

So was nennt man dann "Naturschutz" beim Landratsamt Ravensburg ...

 

 

2011 wollen die Beamten der Umweltpolizei der Polizeidirektion Ravensburg lt. Behördenakten angeblich "keine" Drainagerohre in den Gräben aufgefunden haben.

 

Vorgelegte Fotos bewiesen aber schon 2011 das Vorhandensein der Rohre in dem  Graben, die als Abwasserleitungen mißbraucht wurden, und bewirkten ein Behördeneingeständnis - jedoch keine Veränderung der Vorgehensweise, sondern eine Förderung der Beschleunigung.

 

Es wurden immer mehr Einleitungen geschaffen und immer mehr Abwasser jeder erdenklichen Art eingebracht - in  den Graben und direkt in den Feuerlöschteich. Dieser wurde in einem Geheimverfahren zu einem angeblichen "Biotop" deklariert und Unterbindung der Eutrophierung verboten.

 

 

Wasserproben des Regierungspräsidiums BW beweisen ausweislich der Behördenakten schon 2011 eine sehr starke Belastung der Gräben.

 

Dies nahm und nimmt das Landratsamt Ravensburg nicht zur Kenntnis:

 

S E H R   S T A R K   B E L A S T E T  ergibt die Analyse schon 2011. Eutrophierung sicher.  Das ist immerhin ein öffentliches Gewässer 2. Ordnung in Eigentum und Verantwortlichkeit der Gemeinde Kißlegg

Zunahme der Eutrophierung durch Landratsamt Ravensburg seit Jahren intensiviert und gefördert

Folge:  V E R L A N D U N G

Bericht der Ermittlungsgruppe Umwelt/Gewerbe der Polizeidirektion Ravensburg, mitgeteilt durch das Landratsamt Ravensburg, Sachgebiet 421 "Naturschutz" vom 19.06.2013 : 

 

Schreiben der "Umweltbehörde"
Schreiben der "Umweltbehörde"

Zur besseren Einschätzbarkeit der konkreten behördlichen Leistung am 03.05.2013  wörtliche    Z i t a t e  aus dem, was die angeblichen "Ermittlungen von Herrn St." angeblich "ergaben":

 

1.)

 

"Direkt neben dem Gemeindeverbindungsweg wurde

bei der Rinne, die  

z  u  m       F  e  u  e  r  l  ö  s  c  h  t  e  i  c  h  

 (= behördlich kreiertes  B i o t o p )

führt,

augenscheinlich der

Auslauf einer Drainage mit der Schaufel freigelegt."

 

- "Rinne" - wie, wo, was???

- "mit der Schaufel"??? Bagger Bagger ...

- Auslauf Drainage zum Feuerlöschteich: direkt ins "Biotop"

- "augenscheinlich" verwunderlich:

Vorfall 25.04.13, Herr St. erschien 03.05.13

2.) Tatsächlich künstliche Rohrleitungen

in Feuerlöschteich auf Eigentum Dritter

Genau "HIER" wurde angeblich eine "WASSERPROBE" entnommen:

"Die aus der Drainageleitung austretende Flüssigkeit war" lt. "Ermittlungen" des Herrn St. angeblich "klar und geruchlos" ...

Ach wirklich? "HIER eine Wasserprobe"?? "Klar"??? "Geruchlos"??? Klar ... !

Zum Vergrößern 1 x anklicken die Frames aus Video vom 03.05.13

Teich wird Kloake und Verlandung beginnt

LRA RV hierzu: GUTE fachliche PRAXIS

Und weiter geht's: Mehr Einleitungen ...

 

3.)

 

"Dieser Graben ist als Gewässer II. Ordnung im Sinne des Wassergesetzes anzusehen.  Vor Ort wurde festgestellt, dass eine Grabenpflege wohl seit längerer Zeit nicht mehr durchgeführt worden ist. 

Der Graben ist offensichtlich   s t a r k  v e r l a n d e t  und zudem   mit  S c h i l f  b e w a c h s e n."

 

GRABEN   SCHILF 

  

Für ein Gewässer II. Ordnung obliegt die Pflege der Gemeinde.

Da Ausbleiben der Pflege bei den künstlichen Gülleeinleitungen auf Dauer zur "Verlandung" führt, muss man sich nicht lange  fragen, weshalb jedwede Pflege unterbleibt: VORSATZ

 

"Im weiteren Verlauf des Grabens wurde in dem dort ebenfalls verlandeten Bereich eine rundliche Vertiefung von ca 40 cm festgestellt. Auf deren Grund war das Ende eines Betonrohres sichtbar."

 

 

4.) St.: "In der Wiese selbst wurden keine Grabungen vorgenommen." Ach nein???

Herr St. am 3.5.13: "Das sind Haufen von Wühlmäusen. Das sieht man doch."

Zum Vergrößern 1 x anklicken die Frames aus Video vom 25.04.2013:

Nennen wir eine "Wühlmaus" einfach: KO

 

5.)

 

"Im weiteren Verlauf (westwärts) macht der Graben eine Rechtskrümmung."

 

Anmerkung: bei richtiger Anwendung der Himmelsrichtungen: Der Graben beginnt im Norden, verläuft nach Süd-Ost und dann nach Osten ins Biotop.

 

"In dem dort tieferen Graben, der zwar ein größeres Gefälle aufweist, aber fast kein Wasser führte, wurde nochmals die Einleitung einer Drainage nahe der Gewässersohle festgestellt. Hier wurde im weiteren Verlauf der Drainage in der Wiese offensichtlich ein Loch gegraben..."

 

Anmerkung:  

a. Der Beginn des Grabenverlaufs liegt  nicht "tiefer".  Der Graben läuft nicht b e r g a u f ! 

  

Der Graben ist nicht trocken, wenn ganze Güllefässer mit ihren diversen Inhalten durch die "Drainage"-Rohre und daneben durch weitere andere Einleitungen den Graben zeitweise füllen.

 

b. Die Drainage ist ein Betonrohr.  D A N E B E N   quellen auch noch aus einem großen   L o c h    W E I T E R E    Einleitungen.  Auf der Wiese wurde hierzu in passender Linie und Entfernung unstreitig ein tiefes Loch gegraben: 

 

 Anmerkung: " G ü l l e l o c h"

 

Zitat Herr St.: "Fast kein Wasser" ...

Nach "Durchspülen" der Drainagen und Einleitungen jeder Art sieht der Graben dann so aus:

Daraus fantasiert das Umweltamt LRA RV die "fließende Welle" . . .

6.) "Zum Freispülen sei Wasser aus einer Quelle (???) ... transportiert worden ..."

Die künstliche Einleitung von Flüssigkeiten wird also zugegeben.

Aber: "Quelle"?? Wo?? Wasserleitung des Nachbarn. Der Graben hat KEINE Quelle.

"Logik" des LRA Ravensburg:

"Keine signifikante Nährstoffbelastung"

7.) Frage:

In diese Kategorie wurde das  "Biotop" eingestuft:

 

Kat 3  ökologische Ausgleichsfunktion

 

Das will man beim LRA RV aber offenbar nicht anwenden. Wozu sind Vorschriften nach Ansicht des LRA RV da ? Damit sie umgangen werden ?

 

Statt dessen werden falsche Anzeigen erstattet mit zweifelhaften Zeugenaussagen von Behördenbediensteten.

 

K E I N  !  Vorkommen einer gefährdeten oder  seltenen Art   steht da unüberlesbar .

Sollte ein im Fachbereich "Umwelt" seit Jahren beruflich tätiger Polizeibeamter der Polizeidirektion Ravensburg tatsächlich  nicht wissen, welche signifikanten Merkmale mit Nährstoffbelastung in kausalem Sachzusammenhang stehen?

 

Weiß er, was "Nährstoffbelastung" ist und woran man sie erkennt?

 

Weiß er, wodurch unterstellte Gewässer II. Ordnung, die in ihrem Verlauf durch und in mehrere z.T. unterstellte Biotope führen, angesichts der zahlreichen Drainageeinleitungen und Oberflächenabflüsse von durch Gülleaufbringung geprägten Hängen

verkrauten,

Schilf bilden,

verschlammen,

zuwachsen und

irgendwann "verlanden"?

 

Weiß er, was ein Biotop ist?

 

Ist er informiert über die gesetzlichen Vorschriften,

die er als Beamter anwenden muß?

 

Oder sollte er zu intensiv am persönlichen Umfeld hängen getreu der Direktive des Leiters der Polizeidirektion Ravensburg, "heimat- und wohnortnah" eingesetzt zu werden wegen der "guten Orts- und Personenkenntnisse"?    k l i c k   hier ... 

 

Oder hat er Direktiven von vorgesetzten Beamten oder von Bediensteten des Landratsamtes erhalten?

 

Es spricht nicht gerade für ein Landratsamt unter einem grünen Landesministerpräsidenten, wenn die Beamten die signifikanten Nährstoffbelastungen sogar in ihren "Ermittlungs"-Berichten selbst als festgestellte Tatsachen benennen, aber dann die diese Behörden in Ravensburg kennzeichnende  Schlussfolgerung ziehen, "keine Veranlassung" zu sehen, "hoheitlich tätig zu werden" und stattdessen Strafanzeigen zu stellen und zu verfolgen . . .

 

Vielleicht gibt es für manche Beamte andere Tätigkeiten?

 

8.) Folgen der Vorgehensweisen des Landratsamtes Ravensburg: Zerstörung von Feuerlöschteich und "Biotop": Unterbindung pflegerischer Maßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen; zunehmende Verlandung und erhebliche Schadensverursachung für die Liegenschaft.

Charakterisierend auch die nachfolgende Veröffentlichung durch die LUBW selbst noch am 19.09.2013 unter vorsätzlicher

Mißachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften des Geobasisdatenzugangsgesetzes des Landes BW und des am 19.06.2012 offiziellen Fotos zum tatsächlichen Grabenverlauf:

behördliche Erfindung
behördliche Erfindung

gerade schwarze Linie = "Grenze" FALSCH

Noch einmal zum Vergleich die amtlichen Vermessungsunterlagen:

amtlicher Grenzverlauf
amtlicher Grenzverlauf

Wellenlinie blau = "Gewässer" F A L S C H

Noch einmal die Fotos 1) und 2) von oben zu Beginn dieser Seite.

Zum Vergrößern 1 x anklicken.

Das 3. Foto = rechts, ist das Offizialfoto eines Ortstermins vom 19.06.2012 mit Teilnahme von auf den Fotos festgehaltenen mehr als 10 (zehn) Behördenmitarbeitern des Landratsamtes Ravensburg.

 

Die Teilnehmer des Ortstermins vom 19.06.2012

sind anscheinend entgegen dem Foto

nicht über trockene Weide gelaufen, sondern

durch den durch das Landratsamt Ravensburg erfundenen Gewässerverlauf in Wellenlinien    g e s c h w o m m e n  ... !

 

Dass solche "digitalen" "Karten" noch am 19.09.2013 durch die LUBW im Internet der Öffentlichkeit freigeboten werden, spricht nicht gerade für die Zuverlässigkeit und Rechtsstaatlichkeit der beteiligten BW-Behörden.

Durch die Behörden zu beachtendes Gesetz: Grundlage sind amtliche Daten,

aber N I C H T behördliche ERFINDUNGEN

auch nicht als käufliche Fahrradkarten ...

Wer sich an solchen falschen Karten orientiert, verläuft sich in amtlicher Irre

Kennen die Behörden des Landes Baden Württemberg nicht das 

Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten für Baden Württemberg (Landesgeodatenzugangsgesetz - LGeoZG) vom 17. Dezember 2009) in der zum 20.09.2013 aktuellsten verfügbaren Fassung

?

§ 5 Bereitstellung von Geodaten

 

(1) Die amtlichen Daten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung sind die fachneutralen

Kernkomponenten der Geodateninfrastruktur Baden-Württemberg.

Sie werden für Zwecke dieses Gesetzes

durch die Vermessungsbehörden bereitgestellt.

 

(3) Die geodatenhaltenden Stellen haben ihre Geodaten auf der Grundlage der amtlichen Daten nach Absatz 1 zu erfassen und zu führen.

Auch der Charakter von "öffentlichen" "Gewässern" ist gesetzlich geregelt.

Auch was ein "Fließgewässer" ist, ist wissenschaftlich festgelegt und gesetzlich definiert. Nur nicht in Kißlegg. Da fließen Gewässer ohne Quelle rückwärts bergauf.

Betreffend den Feuerlöschteich (von "Biotop" war keine Rede) erging 2012 ein "Einigungsvorschlag" des Landratsamtes Ravensburg und der Gemeinde Kißlegg:

(Auszüge aus dem "Einigungsvorschlag":)

 

Der Eigentümer der nördlichen Liegenschaft habe zwecks Nutzbarkeit des Feuerlöschteichs/Biotops alle bestehenden Gülleeinleitungen und immer weitere zu dulden, habe zusätzliche "Entwässerungs"-Gräben auf seiner Liegenschaft anzulegen und einen weiteren Feuerlöschteich ...

 

Insbesondere habe er einen in einem vorgegebenen Plan vorgegebenen konkreten "Standplatz für die Feuerwehrfahrzeuge" zu schaffen :

als "Einigung" vorgeschlagener neu anzulegender "Standplatz" für ein Feuerlöschfahrzeug
als "Einigung" vorgeschlagener neu anzulegender "Standplatz" für ein Feuerlöschfahrzeug

Bei Übertragung des Plans in die Wirklichkeit

unter Beachtung der im Plan "vergessenen" Straßenböschung der an der Stelle nur ca 2,50 breiten Straße, des zu überquerenden Grabens/Vorfluters, des zu überquerenden Zusatzrohres 

und des vorhandenen Höhenunterschiedes von

ca 2,00 Meter zwischen der Straße und dem Feuerlöschteich exakt an der Stelle des Wasser-Überlaufs (die Bestandteil des Standplatzes werden soll) ergibt sich die in der Örtlichkeit nachfolgend nachgestellte

"Einpark-" und "Park"-Situation eines durchschnittlichen Feuerwehrfahrzeuges : 

Die Kausalfolge wollte der Eigentümer den Behörden ersparen:

Funktionsweise der Feuerwehr Kißlegg:

Reaktion der Behörden:

Vorwurf von Gemeinde Kißlegg und LRA RV: wegen Ausschlagung des "Einigungs"Vorschlages liege die volle Verantwortung beim Eigentümer ...

Aus Feuerlöschteich wird Güllotop

 

Und wenn’s dann brennt? Na?

Richtige Antwort: Es brennt nieder.      

 

Gülle vor dem Brand -  Einsatz von Güllefässern beim Brand – Brandlöschen nach dem Brand

 

Schwäbische 06.09.2013: „Mehrere Hunderttausend-Euro-Schaden“  

 

klick hier 

 

Siehe auch Video Regio TV  mit der Erklärung des Kißlegger Feuerwehrkommandanten 

(nach der Werbung bei ca 00:50)  

 

k l i c k   h i e r  

 

 

Leider ist das vorstehend verlinkte Video im Netz nicht mehr aufrufbar.

F R A G E :

Liegt das am "Trollinger"?

An veröffentlichten "Flausen" einiger?

Oder .... ???

siehe auch Unterseite Datenmissbrauch BW  

k l i c k   h i e r